Re-Akkreditierung beantragen
Da die Gültigkeit Ihrer Akkreditierung als Anbieter nach drei Jahren ausläuft, müssen Sie mit Ablauf von diesem Zeitraum die Re-Akkreditierung beantragen. Sie werden daran durch eine aus unserem System versandte E-Mail erinnert.
Nachdem Sie sich unter www.akkreditierung.hessen.de angemeldet haben, kommen Sie über den Navigationspunkt Bereich Akkreditierung -> Re-Akkreditierung beantragen zu der entsprechenden Maske.
Die Re-Akkreditierung betrifft insbesondere die Prüfung der folgenden Schwerpunkte:
Die Gültigkeit der Re-Akkreditierung endet nach fünf Jahren und kann verlängert werden.