Hessische Lehrkräfteakademie (2015)
Zum 1. April 2015 hat der Gesetzgeber die Aufgabe der Akkreditierung von Anbietern und Angeboten für die Lehrerfortbildung auf die neue Institution "Hessische Lehrkräfteakademie" (LA) übertragen. Seit dieser Änderung werden alle Akkreditierungsbescheide offiziell von der Institution "Hessische Lehrkräfteakademie" ausgestellt und für Veranstaltungen nun "LA-Nummern".
Alle bereits im Namen der Vorgängerinstitutionen erstellten Bescheide behalten selbstverständlich ihre Gültigkeit.
Unsere Bitte an Sie: Korrigieren Sie in Ihren Publikationen (Printmedien, Internet etc.) entsprechende Hinweise auf eine Akkreditierung durch die "Hessische Lehrkräfteakademie".
Berücksichtigen Sie dies bitte zukünftig auch bei der Erstellung von Teilnahmebescheinigungen und den hier aufzuführenden Veranstaltungsnummern (neu z.B.: "LA-Nr. 01234567").
Die Formulierung auf der Teilnahmebescheinigung sollte entsprechend beispielsweise lauten:
"Dieses Fortbildungsangebot wurde von der Hessischen Lehrkräfteakademie nach § 65 Hessisches Lehrerbildungsgesetz unter der Angebotsnummer LA-01234567 akkreditiert."
Hessisches Lehrerbildungsgesetz (2011)
Zu Beginn des Schuljahres 2011/12 möchten wir Sie auf folgende Veränderungen hinweisen, die das Akkreditierungsverfahren betreffen:
1. Die Eckpunkte des neuen Hessischen Lehrerbildungsgesetzes mit Blick auf die Lehrerfortbildung sehen vor:
Für Sie als Anbieter hat die Gesetzesänderung (Wegfall der Leistungspunkte) die folgende, wesentliche Konsequenz: Auf den Teilnahmebescheinigungen sind ab sofort keine Leistungspunkte mehr auszuweisen, stattdessen ist der Zeitumfang der Fortbildung in Tagen anzugeben. Die Angabe auf der Teilnahmebescheinigung ist folgendermaßen darzustellen: z.B. "Fortbildungsdauer: 1,5 Tage". Diese Angabe entnehmen Sie bitte dem Akkreditierungsbescheid.
Bei der Erfassung bzw. Beantragung eines Angebots zur Akkreditierung geben Sie bitte weiterhin die Dauer des Angebots in halben Tagen (1 halber Tag = 1-4 Zeitstunden) an.
Für Veranstaltungen zu bereits akkreditierten Angeboten ermitteln Sie die Angabe, indem Sie die bei der Beantragung der Akkreditierung gemachte Angabe der Dauer in halben Tagen halbieren: beispielsweise 3 halbe Tage = 1,5 Tage Fortbildungsdauer oder 42 halbe Tage = 21 Tage Fortbildungsdauer.
2. Einhergehend mit der veränderten Gesetzeslage haben wir die Software Akkreditierung-online in ihrem Erscheinungsbild und in ihrer Funktionalität überarbeitet. Dies mit dem Ziel der Anpassung an aktuelle Netzstandards, einer nutzerfreundlicheren Bedienbarkeit und der Erweiterung von Funktionen:
Nähere Informationen und Hilfen zum Umgang mit der neuen Anwendung finden Sie links in der Navigation unter dem Punkt "Infos & Hilfe" -> "Infos & Hilfe für Anbieter von Fortbildungen". In diesem Bereich haben wir versucht, alle Ihre Fragen nach Themenbereichen bzw. nach Ablaufschritten sortiert zu beantworten. Sollte dennoch etwas unklar sein oder fehlen, sollten Ihnen Fehler in der Anwendung auffallen oder sollten sie Verbesserungsvorschläge haben, bitten wir Sie um eine kurze Rückmeldung.
Achtung!
Mit der Anwendung geht zudem einher:
Für alle Angebote, die Sie ab jetzt in der neuen Anwendung erfassen und die somit eine neue Nummer erhalten, gilt diese Regelung nicht.