Erstellung von Teilnahmebescheinigungen
Die Teilnahmebescheinigungen werden stets von den Anbietern erstellt, denen die Akkreditierung für das jeweilige Angebot erteilt wurde. Die Teilnahmebescheinigungen dienen den Lehrkräften als Nachweise der Erfüllung ihrer Fortbildungspflicht. Sie werden im Qualifizierungsportfolio abgelegt und der Schulleitung im Rahmen der Mitarbeitergespräche vorgelegt.
Auf der Teilnahmebescheinigung sind folgende Inhalte aufzuführen:
Ein Beispiel können Sie hier einsehen "Beispiel Teilnahmebescheinigung" (PDF).
Vergabe von Teilnahmebescheinigungen
Als Anbieter der Fortbildung bitten wir Sie sicherzustellen, dass Teilnahmebescheinigungen nur dann vergeben werden, wenn die Teilnehmenden Ihrer Einschätzung nach die Fortbildung erfolgreich abgeschlossen haben.
Bei unregelmäßiger Teilnahme von Teilnehmenden an einer Fortbildung liegt die Entscheidung darüber, ob eine Teilnahmebescheinigung noch vergeben wird im Ermessen des Anbieters und sollte sich an dem Erreichen der Lernziele orientieren. Grundsätzlich muss die Mindestteilnahme aber bei über 50% der Teilnahmeverpflichtung liegen.
Bei einer versäumten Teilnahme in geringem Umfang, z.B. aufgrund einer krankheitsbedingten Abwesenheit, ist die Angabe der Fortbildungsdauer auf der Teilnahmebescheinigung vom Veranstalter entsprechend zu reduzieren. Diese Abweichung ist jedoch unbedingt in Form eines Vermerks auf der Teilnahmebescheinigung kenntlich zu machen.